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Fettabscheider - Informationen und Grundlagen nach DIN 4040 - EN 1825
um Ihnen einen kleinen Überblick zum Thema Fettabscheider zu geben, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt Hier unser Profil : Wir sind seit über 12 Jahren Spezialanbieter von Fettabscheider - Anlagen.
Unsere Kunden kommen aus dem Bauhandwerk ( Heizung - Sanitär, Hoch -u. Tiefbau, Gastro -Technik) Die Anwender aus dem Gastgewerbe, Nahrungsmittel - Handwerk, Großküchen und kommunalen sozialen - Einrichtungen. Alle Fettabscheider entsprechen der DIN 4040 / EN 1825 und sind für eine frostfreie Hausaufstellung oder alternativ für den Erdeinbau konzeptiert. Die Anlagen haben eine bauaufsichtliche Zulassung und entsprechen dem derzeit gültigen Stand der Technik. Zur Bestimmung der richtigen Bedarfs / Nenngröße bieten wir einen kostenlosen Service durch einen Erfassungsbogen an. Warum Abwasser aus Gewerbe- Betriebe vor der Einleitung ins öffentliche Kanalnetz vorgereinigt werden soll, ist vielen Gastronomen unklar. Vielfach ist man der Meinung, daß mit der Zahlung der hohen Abwassergebühren die weitere Behandlung des Abwassers - Sache der Kommunen ist. Das dem nicht so ist, läßt sich leicht in den kommunalen - Abwasser- Satzungen nachlesen. Die Gründe für eine Vorbehandlung des Abwassers sind jedoch einleuchtend. Auf dem Weg ins Klärwerk, wird vom Abwasser eine lange Strecke zurück gelegt.. Auf diesem Weg lagern sich die mitgeführten Schadstoffe ( Fett, Lebensmittelreste und sonstiger Unrat ) in den Kanalrohren ab. Dieses wiederum führt zu Verstopfungen und Verengungen im Kanalnetz.. Die logische Konsequenz ist deshalb, entsprechende Trennanlagen dort vorzusehen, wo das Abwasser ins Kanalnetz eingeleitet wird
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Hier die wichtigsten Bestimmungen dazu: Schmutzwasser mit der zuvor beschriebenen Belastungen (pflanzlichen/ tierischen Ursprungs) darf nicht ohne entsprechende Vorbehandlung ins öffentliche Kanalnetz abgeleitet werden. Gemäß DIN 1986 sind in solchen Fällen Fettabscheider nach DIN 4040 und nach Euro Norm EN 1825 einzubauen. Zu diesen Fetten zählen u.a. Talg, Butter, Schmalz, Knochenfett u.ä., Trane, sowie pflanzliche Fette. In Fettabscheidern dürfen nur fetthaltige Abwässer zugeleitet werden- nicht jedoch Wirtschafts- und Fäkalabwasser
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Einbaupflichtige Betriebe nach DIN 1986 Teil 1 , Absatz 8.7 In Betrieben, in denen fetthaltiges Wasser anfällt, sind Fettabscheider nach DIN 4040 einzubauen. Danach sind Abscheideranlagen immer dann einzusetzen, wenn Fette und ähnliche Stoffe organischen Ursprungs aus dem Schmutzwasser zurückgehalten werden müßen. Dies gilt für alle Betriebe gewerblicher oder industrieller Art
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Hier die wichtigsten einbaupflichtigen Betriebsarten: Küchenbetriebe und Grossküchen,alle gewerblichen Küchen Gaststätten, Restaurants, Hotels, Autobahnraststätten,, Kantinen, Grill- Brat u. Frittierküchen, Essenausgabestellenect. Kommunale Einrichtungen: z..B. Altersheime, Krankenhäuser, Mensa- Küchen in. Schuleinrichtungen Kindertagesstätten . Fleischverarbeitende Betriebe, Metzgereien mit und ohne Schlachtung, Schlachthöfe, Geflügelschlachtereien, Fischverarbeitungsbetriebe
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Die richtige Nenngrösse nach DIN 4040 / EN 1825 - unser Service- Angebot Vor der Anschaffung von einem Fettabscheider sollte die richtige Größe bekannt sein. Wird der Fettabscheider zu klein gewählt, muß die Anlage vorzeitig geleert werden. Ist die Anlage zu groß, entstehen durch das größere Volumen zusätzliche Entsorgungskosten. Zur Bestimmung der richtigen Nenngröße nach DIN 4040 / EN 1825, halten wir einen Erfassungs - Bogen bereit, den Sie kostenlos bei uns anfordern können. akzentra@gmail.com oder per FAX Nr. 02603 - 93 25 07 ( Fax-Service nur von Mo - Sa von 8 - 18 Uhr ) Nach Rückgabe des Bogens, erhalten Sie kostenlos eine DIN Norm gerechte Berechnung zur Bestimmung der Nenngröße des Fettabscheiders, ergänzt mit einer kleinen Planskizze und techn. Details.
HINWEIS Wenn Sie bei der Bearbeitung des Erfassungsbogen Fragen haben , nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
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Wir sind für Sie da. Unser Service-Team erreichen Sie in der Regel Mo - Do von 9 bis 12. Uhr und 14 bis 16 Uhr - Freitag 9 bis 14 Uhr Anfragen, Mitteilungen oder Bestellung außerhalb dieser Zeit schicken Sie bitte an akzentra@gmail.com oder per FAX 02603 - 93 25 07 ( Fax-Service nur von Mo - Sa von 8 - 20 Uhr ) wir rufen gerne zurück,
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