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Steuer Nr. Rheinl.Pfalz 14-125-6089-2
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Fettabscheider - Informationen und Grundlagen nach DIN 4040 - EN 1825
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Verehrte Leserin, verehrter Leser,
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Um Ihnen einen kleinen Überblick zu obigem Thema zu geben,
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haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
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Warum Abwasser aus Gewerbe- Betriebe vor der Einleitung ins öffentliche Kanalnetz vorgereinigt werden muß, ist vielen Gastronomen unklar. Vielfach ist man der Meinung, daß mit der Zahlung der hohen Abwassergebühren die weitere Behandlung des Abwassers - Sache der Kommunen ist. Das dem nicht so ist, läßt sich leicht in den kommunalen - Abwasser- Satzungen nachlesen.
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Die Gründe für eine Vorbehandlung des Abwassers sind jedoch einleuchtend. Auf dem Weg ins Klärwerk, wird vom Abwasser eine lange Strecke zurück gelegt.. Auf diesem Weg lagern sich die mitgeführten Schadstoffe ( Fett, Lebensmittelreste und sonstiger Unrat ) in den Kanalrohren ab. Dieses wiederum führt zu Verstopfungen und Verengungen im Kanalnetz.. Die logische Konsequenz ist deshalb, entsprechende Trennanlagen dort vorzusehen, wo das Abwasser ins Kanalnetz eingeleitet wird.
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Hier die wichtigsten Bestimmungen dazu:
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Schmutzwasser mit der zuvor beschriebenen Belastungen (pflanzlichen/ tierischen Ursprungs) darf nicht ohne entsprechende Vorbehandlung ins öffentliche Kanalnetz abgeleitet werden. Gemäß DIN 1986 sind in solchen Fällen Fettabscheider nach DIN 4040 und nach Euro Norm EN 1825 einzubauen. Zu diesen Fetten zählen u.a. Talg, Butter, Schmalz, Knochenfett u.ä., Trane, sowie pflanzliche Fette. In Fettabscheidern dürfen nur fetthaltige Abwässer zugeleitet werden- nicht jedoch Wirtschafts- und Fäkalabwasser .
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Einbaupflichtige Betriebe nach DIN 1986 Teil 1 , Absatz 8.7
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In Betrieben, in denen fetthaltiges Wasser anfällt, sind Fettabscheider nach DIN 4040 einzubauen. Danach sind Abscheideranlagen immer dann einzusetzen, wenn Fette und ähnliche Stoffe organischen Ursprungs aus dem Schmutzwasser zurückgehalten werden müßen. Dies gilt für alle Betriebe gewerblicher oder industrieller Art
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Hier die wichtigsten einbaupflichtigen Betriebsarten:
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Küchenbetriebe und Grossküchen,alle gewerblichen Küchen z.B. in Gaststätten, Hotels, Autobahnraststätten,, Kantinen, Grill- Brat u. Frittierküchen, u.ä. Essensausgabestellen ect.
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Kommunale Einrichtungen: z..B. Altersheime, Krankenhäuser, Kindertagesstätten ect.
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Fleischverarbeitende Betriebe, Metzgereien mit und ohne Schlachtung, Schlachthöfe, Geflügelschlachtereien, Fischverarbeitungsbetriebe
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Die richtige Nenngrösse nach DIN 4040 / EN 1825 - unser Service- Angebot
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Vor der Anschaffung von einem Fettabscheider sollte die richtige Größe bekannt sein. Denn wird der Fettabscheider zu klein gewählt, muß die Anlage vorzeitig geleert werden. Ist die Anlage zu groß, entstehen durch das größere Volumen zusätzliche Entsorgungskosten.
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Zur Bestimmung der richtigen Nenngröße nach DIN 4040 / EN 1825, halten wir einen Fragebogen bereit, den Sie kostenlos anfordern können unter. akzentra@gmail.com oder per FAX Nr. 02603 - 93 25 07
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Nach Rückgabe des Bogens, erhalten Sie kostenlos eine DIN Norm gerechte Berechnung zur Bestimmung der Nenngröße des Fettabscheiders, ergänzt mit einem unverbindlichem Angebot nebst Planskizze und techn. Details.
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HINWEIS :
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Wenn Sie bei der Bearbeitung des Erfassungsbogen Fragen haben , zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen ( Mo-Fr. 9 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr) Telefon 02603 - 94 35 24 Fax 02603 - 93 25 07 mail: akzentra@gmail.com
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Weitere technische Erläuterungen finden Sie hier
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